Wir sind ein engagiertes Team mit fundiertem Fachwissen und hohem Leistungsanspruch. Für uns zählt in erster Linie der Mandant. Wir gehen in unserer sorgfältigen, fachlichen Beratung auf Ihre speziellen Fragestellungen ein und nehmen uns Ihrer Probleme schnell, effektiv und zielorientiert an.

Der Kontakt zu uns ist der erste Schritt auf dem Weg zur Lösung eines anstehenden Problems.

KANZLEI
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UNSER ANSPRUCH

Um Ihre Ziele zu erreichen, beraten wir Sie umfassend über Strategien zur Durchsetzung rechtlicher Interessen und zur Abwehr rechtlicher Probleme. Zu unseren Mandanten zählen eine Vielzahl von mittelständischen Unter- nehmen und Gewerbetreibenden. Darüber hinaus sind wir in großem Umfang für Privatpersonen tätig und be- schäftigen uns mit den kleinen und großen Problemen des Alltags.

Neben rein beratenden Tätigkeiten vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch nach außen, insbeson- dere gegenüber Versicherungsunternehmen, Behörden und Gerichten. Das betrifft auch gerichtliche Verfahren, die im Ausland zu führen sind.

RECHTSGEBIETE
RECHTSGEBIETE

Im folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über unser Leistungsangebot und die Schwerpunkte unserer Tätigkeit, der von uns bearbeiteten Rechtsgebiete.

ARBEITSRECHT

Wenn Menschen miteinander arbeiten, kann es zu Auseinandersetzungen kommen, die eine rechtliche Begleitung erfordern. Nicht immer geht es gleich um ein gerichtliches Verfahren, denn schon im Vorfeld kann eine Vielzahl von Fragen allein durch eine juristische Beratung geklärt werden. Neben der Vertretung in Kündigungsschutzprozessen liegt deshalb ein Schwerpunkt unserer Tätigkeiten in der Beratung, wenn es um Begründung, die Beendigung und die Abwicklung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses geht.

Oftmals ist dem Mandanten mit einer gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht gedient. Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist es daher, die unterschiedlichen Interessen zu ermitteln mit den rechtlichen Möglichkeiten abzugleichen.  Wir streben dabei praktikable Lösungen an, die sich möglichst kurzfristig und damit kostengünstig umsetzen lassen und die der beruflichen Zukunft des Mandanten möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Geht es nicht ohne die Einschaltung der Gerichte, kann die fachanwaltliche Begleitung entscheidend sein, um für den Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erreichen, denn es gilt, die Besonderheiten des arbeits-gerichtlichen Verfahrens zu kennen und lösungsorientiert einzusetzen.

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden, wenn schon im Arbeitsvertrag die unter-schiedlichen Interessen berücksichtigt werden. Auch hierbei stehen wir unserem Mandanten beratend zur Seite.

Wir betreuen Sie in allen arbeitsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragen, insbesondere auch auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts.

Ihre Interessen vertreten wir bundesweit vor allen Zivil- und Arbeitsgerichten, selbstverständlich auch vor dem Bundesarbeitsgericht.

In diesem Sinne verstehen wir unsere Aufgabe als Berater und Vertreter.

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BAURECHT

Wer Bauvorhaben plant oder umsetzt, erwartet reibungslose Abläufe und ein erfolgreiches Zusammenspiel aller Beteiligten. Kommt es jedoch zu Streitigkeiten, dann kommt es entscheidend auf die Kenntnis der eigenen rechtlichen Möglichkeiten an. Nur wer seine Möglichkeiten kennt, kann diese auch durchsetzen.

  Das Baurecht allgemein umfasst sämtliche privatrechtlichen wie öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die die Bebauung und Nutzung von Grundstücken regeln. Man unterscheidet dementsprechend zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht.

Im privaten Baurecht finden wir unter anderem Zivilrecht, Grundeigentum, Nachbarrecht und Werk­verträge sowie Bauverträge. Das öffentliche Baurecht hingegen regelt die Teile des öffentlichen Rechts, die Bauvorhaben betreffen. Hierbei wird noch zwischen Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht unterschieden. Das Bau- ordnungsrecht regelt die Normen für einzelne Bauvorhaben, wie etwa Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften. Das Bauplanungsrecht bestimmt Normen, die u.a. die Bebaubarkeit von Grundstücken regelt.

Wir vertreten Sie im privaten und öffentlichen Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Vergaberecht, Immobilienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Baustrafrecht, Bauarbeitsrecht und bauspezifischen Versicherungsrecht.

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ERBECHT

Wie stehen Ihnen in Erbrechtsangelegenheiten zu Seite


  • point  Vor Eintritt des Erbfalls...

    Wir sind Ihnen beim Verfassen von Testamenten und Erbverträgen behilflich. Dabei liegen uns insbesondere die ausführliche Beratung und die verständliche Erläuterung der juristischen Zusammenhänge am Herzen. Sie sollen als Mandant verstehen, was "zu Papier gebracht wird". Es ist "Ihr" letzter Wille, den es optimal umzusetzen gilt.


  • point  Nach Eintritt des Erbfalls...

    beraten und vertreten wir Sie nicht nur bei der Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen wie beispielsweise Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen, sondern auch bei der Lösung von Problemen z.B. bei der Verwaltung des Nachlasses und bei Streitigkeiten. Hierbei ist uns besonders daran gelegen, Ihnen im Vorfeld die Chancen und Risiken einer Auseinandersetzung aufzuzeigen, damit wir gemeinsames Vorgehen darauf bestmöglich abstimmen können.
 

Ebenso stehen wir Ihnen als Testamentsvollstrecker oder als Nachlassverwalter zur Verfügung.

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FAMILIENRECHT

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt, jedoch darüber hinaus regelt es auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Wir beraten Sie gerne in diesen Angelegenheiten. Außerdem stehen wir Ihnen mit gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung bei


  • Trennung und Scheidung
  • Ehe- und Partnerschaftsverträgen
  • Scheidung
  • Unterhalt
  • Zugewinn
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Verfahren zum Sorge-/Umgangsrecht
  • Vaterschaftsfeststellung/Anfechtung
 

zur Seite.

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MIETRECHT

Das Mietrecht gehört zum Zivilrecht und umfasst alle Bestimmungen, die ein Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter regeln.

Sehr gerne prüfen, formulieren und verhandeln wir Ihren Mietvertrag, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich.

Wir beraten Sie umfassend bei der Durchführung, Verlängerung oder Beendigung des Mietvertrages.

Bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sind wir Ihr Ansprechpartner. Oft lassen sich Differenzen durch die Nutzung von entsprechenden Rechtsvorschriften einfach, schnell und damit kostengünstig klären und ausräumen.

Gerne greifen wir in diesen Fällen auf Ihren Wunsch hin auch als Mediator ein.

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SOZIALRECHT

Sozialrecht ist der Überbegriff für eine Vielzahl von verschiedenen Gesetzen, die das Sozialstaatsprinzip in Deutschland verkörpern. Diese sind, wie der Name schon vermuten lässt, zunächst in den einzelnen Teilen des Sozialgesetzbuches geregelt.


  • SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • SGB III Arbeitsförderung
  • SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
  • SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung
  • SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
  • SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
  • SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • SGB XI - Soziale Pflegeversicherung
  • SGB XII - Sozialhilfe

Im Sozialrecht treffen unterschiedliche Rechtsbereiche zusammen, die mit sozialem Schutz zu tun haben. Sehr häufig geht es hier um Forderungen der Mandanten an Sozialversicherungsträger oder umgekehrt von Sozialversicherungsträgern, Arbeitgebern oder Behörden gegenüber den Mandanten. 

Vernetzungen bestehen auch über das Familienrecht zum Beispiel im Zusammenhang mit Unterhaltsfragen oder über das Erbrecht bei Geldansprüchen gegen Sozialversicherungsträger. Geht es um Kündigungsschutzklagen oder um Verhandlungen über Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes, sind Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld und im Rentenrecht zu beachten.

Wir beraten Sie über angemessene Rechtsmittel und prüfen Ihre Leistungsansprüche. Dazu gehören auch die Überprüfung der Verfahrensabläufe (Anhörungen, pflichtgemäßes Ermessen) und die Klärung des Eintritts des Versicherungs- oder Versorgungsfalles. Typische Bereiche mit Regelungsbedarf: 

  • Rentenversicherung (Altersrente und Erwerbsminderungsrente)
  • Krankenversicherung (Krankenbehandlung und Krankengeld)
  • Pflegeversicherung (Eingruppierung in Pflegestufen)
  • Arbeitsunfall und Berufskrankheit
  • Rehabilitation
  • Arbeitsförderung, Ausbildungsförderung (BAföG)
  • Arbeitslosengeld I
  • Verwaltungsverfahren
  • Unfallversicherung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Elterngeld
  • Kindergeld

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STRAFRECHT

Sie haben Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erhalten? Sie werden beschuldigt, etwas getan zu haben, was diese Behörden für strafwürdig halten und sollen nun dazu befragt werden oder vor Gericht erscheinen?  

In jedem Fall heißt es ?Ruhe bewahren!? ? Vereinbaren Sie einen Termin mit uns! Telefon: 0351 652858-62.  

Wenn Sie bereits eine Anklageschrift in den Händen halten oder gar schon ein Verhandlungstermin anberaumt ist, ist die Hinzuziehung eines Strafverteidigers in jedem Falle sinnvoll. Der Verteidiger kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, in der zum Beispiel Zeugenaussagen und Ermittlungsergebnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft dokumentiert sind. Nur mit diesen Informationen ist eine sachgerechte Verteidigung möglich.  

In dringenden Fällen, wie z. B. bei einer Verhaftung oder Durchsuchung, zögern Sie nicht, außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns unter der Notfall - Funknummer 0172 9720076.

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VERKEHRSRECHT

Brauchen Sie Unterstützung in verkehrsrechtlichen Fragen? Hatten Sie einen Verkehrsunfall und nun Streit um die Schadenabwicklung? Sind Sie bei Rot über die Ampel gefahren oder wollen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben? Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, oder droht Ihnen der Verlust Ihres Führerscheins? Wir beraten Sie gern in allen rechtlichen Angelegenheiten.

Es ist kaum verständlich, weshalb die Mehrzahl der Geschädigten auf den Gang zum Anwalt und damit schnelle und professionelle Hilfe durch einen Spezialisten verzichtet. Und dies, obwohl Ihnen die Übernahme der Rechtsanwaltskosten durch den Schädiger vielfach unbestreitbar zusteht.

Wir ermitteln für Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung und regulieren Ihre Schadenersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall schnell und mit Nachdruck. Dabei verfolgen wir Ihre Schadenersatzansprüche im Bereich Personenschaden (zum Beispiel Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, entgangener Verdienst, Rentenschaden) und Sachschaden (zum Beispiel Reparaturkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Vorhaltekosten, Kasko-Hochstufungsschaden) außergerichtlich und gerichtlich.

  • Ordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrszivilrecht
  • Verkehrsverwaltungsrecht

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VERTRAGSRECHT

Wir prüfen und gestalten für Sie Verträge und unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen.   

Tagtäglich werden Millionen von Verträgen geschlossen, aber nicht jeder kennt immer die jeweiligen Besonderheiten. Welche Rechte haben die Kunden, welche Pflichten die Anbieter? Was sind Fernabsatz- und Widerrufsrecht, welche Rolle spielen AGB? Was unterscheidet Garantie und Gewährleistung?  

Im Rahmen unserer wirtschaftsrechtlichen Beratung unterstützen wir Sie in allen Fragen zu Verträgen. Egal ob es sich um Kaufverträge, Werkverträge, Darlehensverträge, Kreditverträge, Gesellschaftsverträge, Software-Verträge,  Logistikverträge, Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge, Arbeitsverträge, Gesellschaftsverträge oder Satzungen handelt: Wir prüfen, gestalten und bieten Ihnen unsere professionelle Unterstützung bei der Vertragsverhandlung an.   

Wir beraten Sie gerne: 

  • wie ein Vertrag zustande kommt,
  • was Ihre Rechte und Pflichten bei Verträgen sind,
  • welche Fallgruben, Holzwege und Rechtsirrtümer es gibt,
  • wo sich im Alltag Kauf-, Werk- und andere Verträge verstecken,
  • wann Sie ein Rücktrittsrecht haben und welche Alternativen es dazu gibt,
  • warum überraschende Klauseln und versteckte Preise in Allgemeinen Geschäftsbedingungen allenfalls ein müdes Lächeln erzeugen,
  • und mit welchen BGB-Zitaten Sie unseriösen Vertragspartnern jederzeit die rote Karte zeigen können.

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SERVICE

Hier finden Sie eine Auswahl an Vordrucken und Formularen für die Vertretung in gerichtlichen und außer- gerichtlichen Angelegenheiten durch die Anwaltskanzlei MOSCHKE UND KOLLEGEN.

Bitte laden Sie das entsprechende Dokument herunter und senden es nach Annahme des Mandats in zweifacher Ausfertigung unterschrieben im Original an uns zurück. Wenn die Angelegenheit eilbedürftig ist, senden Sie das Dokument bitte vorab per Fax an folgende Nummer: 0351 652858-69

Zum Öffnen der Vordrucke benötigen Sie den Acrobat Reader. Diesen können Sie hier kostenlos herunterladen.

PDFAntrag auf Beratungshilfe
PDFAntrag auf Prozesskostenhilfe
PDFAntrag auf Verfahrungskostenhilfe
PDFVollmacht Sozialrecht
PDFVollmacht Strafprozess
PDFVollmacht Zivilprozess

KONTAKT
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